Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 - Definitionen

  1. Pearllens wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer zugleich.
  4. Die Vereinbarung bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 - Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

Artikel 3 - Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis ist immer sofort im Webshop zu bezahlen. In manchen Fällen wird für Reservierungen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, leitet der Verkäufer das Inkasso ein. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf Grundlage der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Verweigert der Käufer seine Mitwirkung bei der Auftragserfüllung durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4 - Angebote, Offerten und Preis

  1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Die in Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Stornierung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
  4. Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben zusammen.

Artikel 5 - Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Eingang der (vollständigen) Bestellung beim Verbraucher.
  2. Bei Produkten, die nach Ihren Vorgaben angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben, besteht kein Widerrufsrecht.
  3. Der Verbraucher kann dafür ein Widerrufsformular vom Verkäufer verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
  4. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, als dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – soweit möglich – in der Originalverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurück.

Artikel 6 - Änderung der Vereinbarung

  1. Ergibt sich während der Durchführung des Vertrags, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Vereinbaren die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich informieren.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Abweichend von den Bestimmungen im dritten Absatz dieses Artikels darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.

 

Artikel 7 - Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Sobald der Käufer den gekauften Artikel erhalten hat, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

 

Artikel 8 - Untersuchung und Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist, zu prüfen. Dabei muss der Käufer prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder zumindest den Anforderungen genügen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.
  2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust gelieferter Ware müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Wird die Reklamation innerhalb der genannten Frist als berechtigt befunden, ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern oder neu zu liefern oder die Lieferung zu stornieren und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Verarbeitung können dem Verkäufer nicht zur Last gelegt werden.
  5. Beanstandungen eines bestimmten Produktes wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrages aus.
  6. Nach der Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr anerkannt.

Artikel 9 - Muster und Modelle

  1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so gilt dies als bloße Andeutung, ohne dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen muss.
  2. Auch bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird vermutet, dass die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben lediglich als Anhaltspunkt zu verstehen ist, ohne dass der zu liefernde Gegenstand diesen entsprechen muss.

 

Artikel 10 - Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Geschäft/Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer zu tragen sind.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem ihm die Ware vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Erfolgt die Lieferung der Ware per Spedition, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen.
  5. Benötigt der Verkäufer zur Durchführung des Vertrags Angaben vom Käufer, beginnt die Lieferzeit nach der Übermittlung dieser Angaben durch den Käufer an den Verkäufer.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Sie ist niemals verbindlich. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Im Falle einer Teillieferung ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 11 - Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für etwaige Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall alle Umstände, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigen konnte und aufgrund derer die normale Erfüllung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Firmenbesetzung, Streiks, Aussperrung, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
  3. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien ferner den Umstand, dass Lieferanten, auf die der Verkäufer bei der Vertragserfüllung angewiesen ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dass der Verkäufer dies zu vertreten hat.
  4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der Nichterfüllung ausgesetzt. Dauert die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage an, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann ausschließlich per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12 - Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandenen und gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Anzahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Bezahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Dies gilt als Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der vereinbarte Preis nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst ausgeliefert, wenn der Käufer den vereinbarten Betrag vollständig bezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

 

Artikel 14 - Haftung

  1. Die Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags ergeben, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15 - Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die ausgeführten Arbeiten direkt dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beanstandung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer zur Nachbesserung und ggf. Ersatzlieferung verpflichtet.

Artikel 16 - Garantien

  1. Enthält der Vertrag Garantien, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer.
  2. Die vorgesehene Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer gewährleisten, sodass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig auf Rechnung und Risiko des Verkäufers liegen und sich der Verkäufer hinsichtlich einer Garantieverletzung niemals auf Artikel 6:75 BW berufen kann. Die Bestimmung im vorigen Satz gilt auch, wenn der Käufer von der Verletzung Kenntnis hatte oder durch eine Untersuchung hätte erlangen können.
  3. Die vorgenannte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder den Kaufgegenstand für Zwecke zu verwenden, für die er nicht vorgesehen ist.
  4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.

 

Artikel 17 - Geistiges Eigentum

  1. Pearllens behält sämtliche geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Design- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Entwürfen usw., sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Der Kunde darf die vorgenannten geistigen Eigentumsrechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pearllens dürfen kopiert, Dritten gezeigt und/oder zur Verfügung gestellt oder anderweitig verwendet werden.

Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Pearllens ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Kleinere Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden Besprechen Sie Pearllens möglichst im Vorfeld mit dem Kunden.
  4. Im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

 

Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  2. Der niederländische Richter in dem Bezirk, in dem Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, ist Pearllens der Sitz der Parteien und ausschließlicher Gerichtsstand für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.